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   BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 390/83   

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BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 390/83 (https://dejure.org/1984,16836)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1984 - 2 AZR 390/83 (https://dejure.org/1984,16836)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 (https://dejure.org/1984,16836)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 390/83
    Inwieweit das Gericht über den Streitgegenstand entschieden hat, ist unter Berücksichtigung des Tatbestandes, der Entscheidungsgründe und des in Bezug genommenen Parteivortrages durch Auslegung der Urteilsformel zu ermitteln (Urteil des Senates vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Bei dem vom beklagten Land vorgetragenen Kündigungssachverhalt handelt es sich sachlich um einen Mischtatbestand von Personen- und betriebsbedingten Kündigungsgründen, bei denen zwar der betriebsbedingte Grund überwiegt, aber im Rahmen einer Interessenabwägung auch die Dauer und der Umfang der Beschäftigung des nicht vollqualifizierten Klägers zu berücksichtigen ist (Ur teil des erkennenden Senates vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 -).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 17. Mai 1984 (aaO) eingehend begründet hat, ist die Versetzungsmöglichkeit an eine andere Dienststelle am selben Dienstort auch beim Fehlen eines Widerspruches der Personalvertretung geeignet, ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung auszuschließen.

  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 390/83
    Die Rechtskraft des im Vorprozeß ergangenen Urteils sei von Amts wegen zu beachten, weil es Rechtssicherheit und Wahrung des Rechtsfriedens unter den Parteien geboten erscheinen ließen, jeden Streit über dieselbe bereits rechtskräftig entschiedene Sache zu unterbinden (BGHZ 36, 365).
  • BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 390/83
    Das beklagte Land hat grundsätzlich ein dringendes betriebliches Interesse daran, eine Lehrkraft, die keine Lehrbefähigung besitzt, durch einen vollausgebildeten Lehrer als Beamten zu ersetzen (BAG 4, 1 = AP Nr. 23 zu § 1 KSchG, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 30.11.1961 - 2 AZR 295/61

    Außerordentliche Kündigung - Lohnfortzahlung - Feststellungsantrag - Schluß der

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 390/83
    Da das Berufungsgericht die Entscheidung über die in der ersten Instanz anhängige Kündigungsschutzklage nicht an sich ziehen konnte (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1961 - 2 AZR 295/61 - AP Nr. 3 zu § 5 KSchG), hätte es im übrigen dann, wenn es den Antrag des Klägers anders verstanden hätte, auch nur durch Teil-Urteil über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum 31« Januar 1982 entscheiden können, während für die Folgezeit wegen der Vorgreiflichkeit der Entscheidung über die Kündigung nur eine Aussetzung (§ 148 ZPO) in Betracht gekommen wäre.
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 390/83
    Streitgegenstand einer derartigen Feststellungsklage nach § 256 ZPO über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses ist in der Regel, ob das Arbeitsverhältnis über einen bestimmten Termin hinaus im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz noch fortbesteht oder beendet ist (Urteil des Senates vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO, m.w.N.).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Inwieweit das Gericht über den Streitgegenstand entschieden hat, ist unter Berücksichtigung des Tatbestandes, der Entscheidungsgründe und des in Bezug genommenen Parteivortrages durch Auslegung der Urteilsformel zu ermitteln (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu A II der Gründe, m.w.N.; Senatsurteil vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 - n.v.).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Verhandlung in der jeweiligen Instanz (oder der im Verfahren vor dem Arbeitsgericht: Urteil des Senates vom 23.08.1984 - 2 AZR 390/83 - nicht veröffentlicht) fortbesteht (fortbestanden hat) oder beendet ist (Urt. des Senates vom 31.05.1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO ).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Andererseits wäre eine ausschließlich landesweite Berechnung schon deshalb ungeeignet, weil der Beklagte die Lehrer nicht landesweit beliebig einsetzen kann (vgl. auch BAG Urteile vom 17. Mai 1984, BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C 11, 111 der Gründe; vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 - n.v., zu III 2 der Gründe; ferner Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Die generelle Entscheidung des öffentlichen Arbeitgebers, im Rahmen der Verfügbarkeit den Unterricht an Schulen durch voll ausgebildete - verbeamtete oder angestellte - Lehrer erteilen zu lassen, ist grundsätzlich zu respektieren (vgl. BAG 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - zu I I 2 c der Gründe, BAGE 95, 350; 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 35/95

    Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs (Lehrer für untere

    Andererseits wäre eine ausschließlich landesweite Berechnung schon deshalb ungeeignet, weil der Beklagte die Lehrer nicht landesweit beliebig einsetzen kann (vgl. auch BAG Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191, 200 ff. = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C 11, 111 der Gründe; vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 - nicht veröffentlicht, zu III 2 der Gründe; ferner Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.02.1986 - 7 AZR 519/84
    betriebsbedingten Kündigungsgründen handelt, bei dem der betriebsbedingte Grund überwiegt (ebenso BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAG 46, 191, 197 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 - unveröffentlicht, zu III 1 der Gründe).

    Danach hat ein öffentlicher Schulträger grundsätzlich ein dringendes betriebliches Interesse daran, eine Lehrkraft, die keine Lehrbefähigung besitzt, durch voll ausgebildete Lehrkräfte zu ersetzen, sobald ihm solche Bewerber zur Verfügung stehen (BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - aaO, zu B III 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 23- August 1984 - 2 AZR 390/83 - unveröffentlicht, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 677/94

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Soziale Auswahl im Rahmen einer

    Andererseits wäre eine ausschließlich landesweite Berechnung schon deshalb ungeeignet, weil der Beklagte die Lehrer nicht landesweit beliebig einsetzen kann (vgl. auch BAG Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191, 200 ff. = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C 11, 111 der Gründe; vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 - nicht veröffentlicht, zu III 2 der Gründe; vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 36/95
    Andererseits wäre eine ausschließlich landesweite Berechnung schon deshalb ungeeignet, weil der Beklagte die Lehrer nicht landesweit beliebig einsetzen kann (vgl. auch BAG Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191, 200 ff. = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C 11, 111 der Gründe; vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 -;nicht veröffentlicht, zu III 2 der Gründe; ferner Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 445/94

    Klage auf Zahlung einer Vergütung wegen Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Andererseits wäre eine ausschließlich landesweite Berechnung schon deshalb ungeeignet, weil der Beklagte die Lehrer nicht landesweit beliebig einsetzen kann (vgl. auch BAG Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191, 200 ff. = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C 11, 111 der Gründe; vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 - nicht veröffentlicht, zu III 2 der Gründe; ferner Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 892/94
    Andererseits wäre eine ausschließlich landesweite Berechnung schon deshalb ungeeignet, weil der Beklagte die Lehrer nicht landesweit beliebig einsetzen kann (vgl. auch BAG Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191, 200 ff. = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C 11, 111 der Gründe; vom 23. August 1984 - 2 AZR 390/83 - nicht veröffentlicht, zu III 2 der Gründe; ferner Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).
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